Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem Velo, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Abzug der Fahrtkosten gibt es einige Details zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Bedingungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.